In Deutschland werden jährlich etwa 400 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt. Aber das nicht ohne anfallende Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Selbst auf Immobilien oder den Lottogewinn fallen in diesem Fall Steuern an. Manche gewinnen eine Immobilie im Lotto, andere arbeiten ihr Leben hart dafür. Ab Januar 2023 wurden diese deutlich teurer, denn die Steuersätze der Schenkungssteuer wurden erhöht. Das gibt es zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer 2023 zu wissen:

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Erbschaftssteuer 2023: Anstieg der Steuersätze für Schenkung und Erbe?
Zum ersten Januar 2023 sind die Neuerungen in der Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Kraft getreten. Das Ertragswert- und Sachwertverfahren soll an die 2021 geänderte Immobilienvermittlungsverordnung angepasst werden. Das bedeutet, seit dem 01. Januar 2023 gibt es
- Änderungen im Sachwertverfahren: Der Regionalfaktor und der Alterswertminderungsfaktor werden in die Berechnung der Erbschaftssteuer mit einbezogen. Die Gesamtnutzungsdauer für bestimmte Immobilien wird von 79 auf 80 Jahre verlängert. Dadurch steigt die Erbschaftssteuer für Immobilien allgemein an.
- Änderungen im Ertragswertverfahren: Hier wurden Änderungen bei der Feststellung der Bewirtschaftungskosten vorgenommen und die Liegenschaftszinsen gesenkt. Dadurch steigt zum einen der Wert einer Immobilie an und zum anderen aber auch die Erbschaftssteuer.
💡 Was regelt überhaupt die Erbschaftssteuer? Die Erbschaftssteuer versteuert das Erbe einer verstorbenen Person. Das bedeutet, stirbt einer deiner Verwandten und sein Eigentum wie etwa eine Immobilie geht auf dich über, musst du für die geerbte Immobilie Erbschaftssteuer zahlen. Ergänzend zur Erbschaftssteuer gibt es noch die Schenkungsteuer.
Die Schenkungssteuer musst du zahlen, wenn du ein Vermögen geschenkt bekommst und es eben nicht erbst. Auch auf einen Lottogewinn fallen Schenkungssteuern an, auch dann, wenn du diesen nur mit dem Partner teilen möchtest. 🎁
Erbschaftssteuer umgehen: 4 Optionen für Immobilien
Nicht jede Immobilie ist von der Erbschaftssteuer-Erhöhung betroffen. Bevor du voreilig handelst, raten wir dir Ruhe zu bewahren und diesen Fall zu überprüfen. Steht deine Immobilie beispielsweise in einem Gebiet mit einer großen Bevölkerungsdichte, kommt es durch das sogenannte Vergleichsverfahren nur zu einer sehr geringen bis gar keiner Steuerpflicht. Du kannst außerdem feststellen, ob sich dein Erbe noch im Rahmen des Steuerfreibetrags aufhält.
Option 1: Steuerfreibetrag ausnutzen
Wann wird Erbschaftsteuer fällig? Für die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer sind die Höhe des vererbten oder verschenkten Vermögens und der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser relevant. Je nach Verwandschaftsgrad, gelten folgende Erbschaftssteuer-Freibeträge:
Ehegatte oder Lebenspartner | 500.000 Euro |
(Stief-, Adoptiv-)kinder (Steuerklasse 1), Enkelkinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkel | 200.000 Euro |
übrige Personen in Steuerklasse 1 | 100.000 Euro |
übrige Personen in Steuerklasse 2 und 3 | 20.000 Euro |
Option 2: Wohnrecht zum Vorteil nutzen
Solltest du von der Erhöhung betroffen sein, kannst du dir das Nießbrauchs- und Wohnrecht zunutze machen – die Nutzungsrechte einer Immobilie. Das Wohnrecht beinhaltet für dich das Recht, persönlich in der Immobilie zu wohnen. Selbstgenutzte Immobilien sind für dich allerdings nur steuerfrei, wenn du diese mindestens 10 Jahren nutzt. Das Nießbrauchrecht hingegen erlaubt dir nicht nur die eigene Nutzung, sondern darüber hinaus auch die Vermietung der Immobilie. Beim Nießbrauchrecht wird der Immobilie ein materieller Wert zugeordnet, auf den dann die Steuer entfällt. Dieses Recht muss notariell beglaubigt werden.

Option 3: Den Wert der Immobilie senken
Je nachdem, wie hoch der Wert ist, variiert auch die Höhe der Erbschaftssteuer. Das Finanzamt ermittelt die Erbschaftssteuer auf unterschiedliche Weise:
- Vergleichswertverfahren: Es werden vergleichbare Werte anderer Immobilien aus der derselben Region mit deiner Immobilie verglichen, um die Höhe der Steuer festzustellen.
- Sachwertverfahren: Gibt es keine vergleichbaren Immobilien, so kann der materielle Wert aufgrund von Herstellungskosten der Immobilie und der Außenlage sowie dem Bodenrichtwert herbeigezogen werden.
- Ertragswertverfahren: Für dieses Verfahren wird die Berechnung des steuerlichen Wertes der erbrachte und erwartete Ertrag neben dem Bodenwert als Grundlage genommen.
Um beim Wert des Hauses Steuern zu sparen, müssen wertmindernde Eigenschaften, beispielsweise durch fehlende Modernisierung, durch einen Sachverständigen angegeben werden. Auch Schulden des Erblassers können den Wert des Hauses mindern.
Option 4: Die Immobilie verschenken
Um die Erbschaftssteuer zumindest zum Teil zu umgehen, kann das Objekt auch an andere Personen zu Lebzeiten verschenkt werden. Pro Jahr, das vergeht, sinkt der Immobilienwert, der in den Pflichtanteil eingerechnet wird, um 10 Prozent. Eine verschenkte Immobilie wird nach 10 Jahren dem pflichtteilrelevanten Nachlass nicht mehr zugerechnet.
🏡 Allerdings zählt diese Regel nur, wenn der Eigentümer die Immobilie komplett aufgibt und nicht durch Wohnrecht, Nießbrauch und Widerrufsrecht als Eigentümer beteiligt bleibt.
Was aber bleibt, ist die Schenkungssteuer. Je näher die Person mit dir verwandt ist, die dich beschenkt, desto höher ist dein Freibetrag für das Geschenkte. Auch bei der Schenkungssteuer gelten dieselben Freibeträge, wie bei der Erbschaftssteuer, mit Ausnahme der Großeltern oder Urgroßeltern.
🏦 Du solltest wissen, dass die Freibetragsgrenze nur einmal innerhalb von zehn Jahren zur Geltung kommt. Das bedeutet aber auch, dass du alle 10 Jahre erneut von der Freibetragsgrenze zu deinem Vorteil Gebrauch machen kannst.
Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer: Unterschied
In den meisten Fällen unterscheidet sich die Höhe der Schenkungssteuer nicht von der Erbschaftssteuer, da die Steuerklassen und Freibeträge fast identisch sind. Es gibt trotzdem drei wesentliche Unterschiede:
- Bei der Schenkungssteuer gibt es keine Versorgungsfreibeträge für Rentner oder Pensionäre.
- Selbstgenutzte Immobilien können nicht steuerfrei durch Schenkung an Kinder übergeben werden.
- Eltern und Großeltern oder Urgroßeltern gehören zur Steuerklasse 2 und nicht zur Steuerklasse 1. Deshalb haben diese einen Freibetrag von 20.000 Euro, statt wie im Erbfall von 100.000 Euro.
- Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gelten nur einmalig.
Fazit: Schenkungs- und Erbschaftssteuer 2023
Die Änderungen der Erbschaftssteuer 2023 bedeuten für dich nicht automatisch, dass du mehr Steuern zahlen musst. Prüfe deshalb erstmal, ob du von den neuen Regelungen betroffen bist und ziehe dir einen Experten hinzu. Sollte die Erhöhung für deine Immobilie hoch ausfallen, so kannst du dir überlegen, wie du die Erhöhung der Steuer in diesem Jahr umgehen kannst. Oder du nutzt die Traumhausverlosung als Möglichkeit, steuerfrei an deine Traumimmobilie zu kommen.
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