Geteilte Freude ist doppelte Freude. Und doch gibt es beim Verschenken deines Lottogewinns einige Formalitäten zu beachten.

Lottogewinn verschenken: Schenkungssteuer & Co.

Springe zum Punkt

Von einem Lottogewinn träumen viele Menschen. Na klar! Denn das überraschende Glück kann dein Leben nachhaltig zum Positiven verändern. Endlich das erträumte Auto kaufen, die paradiesische Reise antreten, ein Eigenheim bauen oder weniger arbeiten. Aber es gibt etwas, das noch schöner ist: Dieses Glück zu teilen!

Hast du dich schon einmal gefragt, ob du deinen Lottogewinn steuerfrei verschenken darfst? Erfahre hier, was du beim Teilen deines Gewinns beachten solltest und entdecke alternative Wege, wie du deinen Mitmenschen eine Freude machen kannst.

Schenkungssteuer: Das gilt es zu beachten

Du hast im Lotto gewonnen und möchtest deinen Liebsten den Gewinn nicht verschweigen, sondern sogar einen Teil davon verschenken? Das ehrt dich! Doch dabei solltest du wissen, dass in Deutschland zwar ein Lottogewinn steuerfrei ist, es jedoch eine Schenkungssteuer gibt.

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen wie Vermögen oder andere Vermögenswerte erhoben wird. Sie gilt für Schenkungen zwischen lebenden Personen, bei denen keine Gegenleistung erbracht wird. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Wert des geschenkten Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ab.

💡 Doch ich habe eine gute Nachricht für dich: In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Schenkungssteuer erhoben wird und darüber hinaus gestaffelte Steuersätze. Schauen wir uns das doch einmal genauer an!

Lottogewinn verschenken: Diese Freibeträge gibt es

Einen Lottogewinn an die eigenen Kinder, Eltern oder andere Verwandte zu verschenken, kann eine wunderbare Möglichkeit sein, Freude und Wohlstand innerhalb der Familie zu teilen. Es ist ein Akt der Liebe und Fürsorge, der nicht nur materielle Unterstützung bietet, sondern auch das Band zwischen Eltern und Kindern stärken kann.

Die Freibeträge von der Schenkungssteuer in Deutschland variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem:

BeschenkteFreibetragSteuersatz
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner500.000 €7 – 30 %
Kinder und Stiefkinder400.000 €7 – 30 %
Enkel und Kinder der Stiefkinder200.000 €7 – 30 %
Urenkel100.000 €15 – 43 %
Eltern und Großeltern100.000 €15 – 43 %
Geschwister, Neffen, Nichten20.000 €15 – 43 %
Sonstige Erwerber (z. B. Freunde oder weitere nicht verwandte Personen)20.000 €30 – 50 %
Aktuelle Freibeiträge (Stand 2024)

Diese Freibeträge gelten jeweils pro Person und können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag überschreitet, wird die Schenkungssteuer auf den überschüssigen Betrag erhoben, wobei gestaffelte Steuersätze gelten.

Anfallender Steuersatz

Erfahre in folgender Tabelle den effektiv anfallenden Steuersatz für eine Schenkung:

SchenkungswertSteuerklasse 1Steuerklasse 2Steuerklasse 3
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Millionen €19 %30 %30 %
bis 13 Millionen €23 %35 %50 %
bis 26 Millionen €27 %40 %50 %

Sonderfall Tippgemeinschaft

💡 Aufgepasst! Was viele Lottospieler nicht wissen: Wenn du in einer Tippgemeinschaft spielst, muss dies vertraglich festgehalten werden. Denn sonst fallen auch hier im Zweifel bei einer Gewinnverteilung Steuern an. Der Vertrag gilt zwar auch mündlich, jedoch seid ihr auf der sicheren Seite, wenn ihr einen schriftlichen Beweis vorliegen habt.

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Lottogewinn verschenken oder für soziales Engagement nutzen?

Deinen Lottogewinn zu verschenken, kann leider auch Nachteile mit sich bringen. Vielleicht fühlen sich Menschen aus deinem sozialen Umfeld nicht gerecht behandelt, sind eifersüchtig oder traurig, wenn sie leer ausgegangen sind oder das Gefühl haben, nicht genug bekommen zu haben.

Ich habe einen Vorschlag für dich: Warum nutzt du deinen Gewinn nicht, um etwas Gutes zu tun? Der Geldsegen könnte dir ermöglichen, weniger oder gar nicht mehr in deinem bisherigen Job zu arbeiten. Dann kannst du dich mit der neu gewonnenen Zeit für soziale Projekte engagieren und deinen Mitmenschen helfen.

Oder du spendest einen Teil deines Gewinns an gemeinnützige Projekte und setzt dich damit für Umweltschutz, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Kultur oder einen anderen Bereich ein? Alternativ kannst du auch einen Stiftungsfonds gründen, der langfristig Organisationen und Projekte unterstützen kann. Das im Fonds angelegte Geld wird professionell verwaltet und kann sich so sogar vermehren.

Teile dein Lottoglück!

Ob du nun deinen Lottogewinn verschenkst oder dich sozial engagierst: Dein Glück zu teilen, wird dich langfristig glücklich machen – und auch das Leben anderer versüßen. Wenn du bereit bist, deinen großen Gewinn abzuräumen, kannst du hier deinen Tipp abgeben.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Lottogewinn verschenken“

Wie viel von meinem Lottogewinn darf ich verschenken?

Du darfst so viel verschenken, wie du willst. Allerdings solltest du die Steuerfreibeträge beachten, um unnötige Steuern zu sparen.

Kann man einen Lottogewinn steuerfrei verschenken?

Es gibt Steuerfreibeträge, bis zu denen du deinen Lottogewinn steuerfrei verschenken kannst. Auf alle Beträge darüber hinaus fallen Steuern an.

Ist es ratsam, meinen Lottogewinn zu verschenken?

Das hängt ganz von deinem persönlichen Empfinden ab. Der altbekannte Spruch, dass geteiltes Glück doppeltes Glück ist, trifft in vielen Fällen tatsächlich zu. Allerdings solltest du dich fragen, wie viel Geld du selbst behalten möchtest, wem du das Geld schenkst und ob dies Eifersucht bei anderen Bezugspersonen auslösen kann.

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Quellen: fernsehlotterie.de, tipp24.de