Muss ich meinen Lottogewinn versteuern? Diese Frage stellen sich bereits viele Lottospieler schon vor dem Lottogewinn. Auch wenn der Lottogewinn grundsÀtzlich steuerfrei ist, gibt es Ausnahmen, wann ein Lottogewinn doch versteuert werden muss. Was es mit dem Thema Lotto und Steuern auf sich hat, beleuchten wir hier von allen Seiten.
In Deutschland gelten Gewinne aus Lottospielen grundsĂ€tzlich als steuerfrei â steuerliche Abgaben fallen zunĂ€chst nicht an. Im folgenden Artikel stellen wir dir die steuerliche Behandlung vom GlĂŒcksspiel sowie denkbare Ausnahmen und SonderfĂ€lle der steuerfreien Behandlung zusammen.
Muss man einen Lottogewinn versteuern?
Nein. Das Einkommensteuergesetz (EStG) nennt 7 Einkunftsarten, die steuerpflichtig sind: Ein Lottogewinn fĂ€llt nicht darunter. Grund dafĂŒr ist, dass es sich beim Lottogewinn um reines GlĂŒck handelt und Wett- und Lottogewinne nicht zu diesen 7 Einkunftsarten zĂ€hlen sowie zu „sonstigen EinkĂŒnften“, die im Paragrafen § 22 EStG beschrieben sind. Im deutschen Steuersystem stellen Lottogewinne also eine Ausnahme dar und Gewinner können sich ĂŒber den vollen Betrag des Lottogewinns freuen, ohne dem Finanzamt einen Teil abzugeben.
Meldepflicht Lottogewinn: Muss ein Gewinn dem Finanzamt gemeldet werden?
Nein, ein Lottogewinn muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Da der Gewinn steuerfrei ist, braucht es keine Rechtfertigung dieser EinkĂŒnfte. Erst, wenn mit dem Gewinn Zinsen erwirtschaftet werden, schaltet sich das Finanzamt ein.
đŠ Das Finanzamt verdient mit: Ganz leer geht das Finanzamt bei einem Lottogewinn trotzdem nicht aus. Etwa 16,66 Cent pro 1 Euro Tippschein-Einsatz gehen an den Staat gehen, das regelt die Lotteriesteuer, der öffentliche Lotterien in Deutschland unterliegen. HĂ€ttest du es gewusst?
Lottogewinn versteuern nach 1 Jahr?
Nein! Es gibt den Irrglauben, dass Steuern erst 1 Jahr nach dem Lottogewinn anfallen. Das ist aber falsch, da der Lottogewinn selbst steuerfrei ist. In manchen FĂ€llen kann mittel- oder langfristig mit steuerlichen Folgen zu rechnen sein, etwa wenn der Lottogewinn gewinnbringend angelegt oder mit anderen Menschen geteilt wird.
Wann der Lottogewinn zu versteuern ist
Es gibt Wege und Möglichkeiten diese Versteuerung möglichst gering zu halten. Daher ist es sinnvoll, dir genau zu ĂŒberlegen, was mit der Gewinnsumme passieren soll und wie du den Lottogewinn aus steuerlicher Sicht optimiert einsetzt oder sie ganz umgehst.
Unser Tipp vorab: Hole dir auf jeden Fall die UnterstĂŒtzung eines Vermögens- oder Steuerberaters ein â das kann sich finanziell also lohnen. Es gibt auch Vermögensberater, die sich auf Lottogewinne spezialisiert haben.
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Ausnahme 1: Den Lottogewinn anlegen â Steuern auf KapitalertrĂ€ge werden fĂ€llig
Steuern auf einen Lottogewinn werden erst dann fĂ€llig, wenn damit ErtrĂ€ge erzielt werden. Das beginnt bereits zu dem Zeitpunkt, wenn der Gewinn nicht nur still auf dem Konto liegt, sondern in Form einer Anlage oder Aktie fĂŒr dich arbeitet. Dann werden sowohl eine Kapitalertragssteuer, ein SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer fĂ€llig.
đĄ Ein Beispiel zum besseren VerstĂ€ndnis der Rechtslage: Nehmen wir einmal an, du hĂ€ttest einen Lottogewinn von 10 Millionen Euro bei beispielsweise 4 % angelegt. Dann erhĂ€ltst du monatliche Zinsen von ĂŒber 30.000 Euro. Die jetzt fĂ€llige Kapitalertragsteuer von 25 % + Soli 5,5 % wird in der Regel gleich von der Bank einbehalten. Genauer gesagt: Bei 30.000 Euro wĂ€ren das 7.500 Euro Kapitalertragssteuer und 412,50 Euro Soli-Zuschlag und bei Konfession auch die Kirchensteuer von 8 % = 600,00 Euro.
Dir verbleiben also nach Abzug von 8.512,50 Euro noch 21.487,50 Euro. Gehst du ansonsten keiner ErwerbstĂ€tigkeit nach, sprich hast sonst kein Einkommen, ist unter UmstĂ€nden eine SteuererklĂ€rung am Jahresende sinnvoll. Die KapitalertrĂ€ge unterliegen dann dem persönlichen Steuersatz und der ist eventuell niedriger als die 25 % (z.B. nach Abzug der Sonderausgaben, private Krankenkasse etc.). Das Finanzamt erstattet von der Kapitalertragssteuer wieder etwas zurĂŒck.
Ausnahme 2: Lottogewinn verschenken oder teilen
Wer im Lotto gewinnt, möchte diesen Gewinn manchmal vielleicht auch mit seinen Liebsten teilen oder an wohltĂ€tigen Organisationen spenden. Hier wird die Schenkungssteuer gĂŒltig: Ob der Lottogewinn versteuert werden muss, liegt an der Höhe der Schenkung sowie der Art der Beziehung zum Beschenkten. Es gilt folgende Faustregel: Je enger der Verwandtschaftsgrad zum Beschenkten, desto geringer auch die Schenkungssteuer.
Tipp: FreibetrÀge nutzen und Schenkungssteuer umgehen
Bei engen Verwandten gelten je NÀhe zur entsprechenden Person FreibetrÀge, bis zu deren Grenzen man Lottogewinne steuerfrei verschenken beziehungsweise teilen kann:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner â Hier liegt der Schenkungsfreibetrag bei einer Höhe von bis zu 500.000 Euro.
- Eigene Kindern und Stiefkinder können bis zu 400.000 Euro des Lottogewinns steuerfrei von Lottogewinnern erhalten.
- Bei Enkeln und Urenkeln liegt der Freibetrag bei einer Summe von 200.000 Euro.
- Geschwister und Nichtverwandte haben die Möglichkeit, 20.000 Euro steuerfrei zu erhalten.
Jenseits dieser FreibetrĂ€ge liegt die Schenkungssteuer bei 7 bis 50 Prozent â je nach zu verschenkendem Betrag und der Steuerklasse, in der sich die beschenkte Person befindet. Geldgeschenke werden höher versteuert als beispielsweise die Schenkung einer Immobilie.
Lottogewinn versteuern in einer Zugewinngemeinschaft
Einige Lottogewinner möchten den Lottogewinn vorm Ehepartner verschweigen. Andere hingegen hegen den Wunsch, den Gewinn auch mit dem Ehepartner zu teilen. Die Umsetzung ist aber nicht so einfach wie gedacht. Schenkst du deinem Partner in irgendeiner Form einen Teil des Gewinns, dann fĂ€llt fĂŒr diesen wiederum die Schenkungssteuer an â allerdings etwas weniger als bei Freunden und Verwandten.
Um also deinem Partner etwas vom Gewinn zukommen zu lassen, ist es ratsamer, die Zugewinngemeinschaft aufzulösen. Im Zuge der Auflösung geht nun die HĂ€lfte des Zugewinns (Lottogewinns) auf den Partner ĂŒber, ohne extra Steuern dafĂŒr entrichten zu mĂŒssen. WĂ€re eine GĂŒtertrennung im Eheleben schon vor dem Lottogewinn vollzogen worden, dann hĂ€tte der Partner allerdings Pech gehabt: Dann kĂ€me der beschenkte Ehepartner nĂ€mlich nicht um die Schenkungssteuer herum.
Lottogewinn steuerfrei erhalten in der Spielgemeinschaft
In einer Spielgemeinschaft wird der Lottogewinn auch geteilt, allerdings steuerfrei. Da unter den teilnehmenden Spielern offiziell kein Gewinn verschenkt wird, fÀllt auch keine Schenkungssteuer an.
Rechtlich gesehen geht ein Lottogewinn immer nur an eine Person und es besteht eine Nachweispflicht. Daher sollten sich Lottospieler im Voraus mit einem Vertrag zur Spielgemeinschaft absichern â so muss im Gewinnfall niemand auf seinen Anteil verzichten. AuĂerdem praktisch: Im Rahmen einer Spielgemeinschaft erhöht sich auch die Chance auf einen Gewinn.
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Sofortrente-Versteuerung: Ist diese auch steuerfrei?
Die Sofortrente, beispielsweise im Falle eines Gewinns bei der GlĂŒcksSpirale, stellt eine Ausnahme dar. In diesem Fall muss der Lottogewinn versteuert werden, da der Gewinn ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum regelmĂ€Ăig ausgezahlt und somit als Einkommensquelle gewertet wird. Wie hoch die Steuer auf den Lottogewinn ist, hĂ€ngt vom Alter des Gewinners ab.
đĄ Pro-Tipp: Du kannst den Lottogewinn steuerfrei erhalten, indem du dir die monatliche GewinnausschĂŒttung als Einmalzahlung auszahlen lĂ€sst. Ob dies möglich ist, muss aber mit dem Lottoanbieter direkt geklĂ€rt werden.
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