Die Lotto24 AG hat Kenntnis davon erlangt, dass der Gesellschaft zeitnah eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erteilt werden soll. Der konkrete Inhalt einer solchen Erlaubnis, insbesondere etwaige Einschränkungen und Nebenbestimmungen, sowie der Zeitpunkt der Erteilung sind derzeit noch unbekannt.